4. Jahr: Berufspraktikum / Staatliche Anerkennung / Hochschulzugangsberechtigung
Das vierte Jahr ist das Anerkennungsjahr, in dem Sie schon in Ihrem Beruf arbeiten. Nach der erfolgreichen Teilnahme am Kolloquium wird Ihnen dann die staatliche Anerkennung verliehen.
Hochschulzugangsberechtigung
Hochschulzugangsberechtigung
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2021 erhalten Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit können Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung direkt an allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Studium beginnen, ohne dafür die bisherige Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen zu müssen.
Bachelor Professional
Nach einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums tragen Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") seit dem Schuljahr 2020/21 die Berufsbezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen".