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Erzieherin und Kind spielen Basketball

4. Jahr: Berufspraktikum / Staatliche Anerkennung / Hochschulzugangsberechtigung

Das vierte Jahr ist das Anerkennungsjahr, in dem Sie schon in Ihrem Beruf arbeiten. Nach der erfolgreichen Teilnahme am Kolloquium wird Ihnen dann die staatliche Anerkennung verliehen.

Hochschulzugangsberechtigung

Hochschulzugangsberechtigung

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2021 erhalten Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit können Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung direkt an allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Studium beginnen, ohne dafür die bisherige Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen zu müssen.

Bachelor Professional

Nach einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums tragen Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") seit dem Schuljahr 2020/21 die Berufsbezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen".

Kontakt


Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) Reutlingen
Fachschule für Sozialpädagogik
Federnseestr. 4
72764 Reutlingen

Schulleitung: Fr. Elke Fischmann
Verwaltung: Fr. Kirsten Granzow; Fr. Panagiota Mertzemeki

Telefon: 07121 96481-10
Telefax: 07121 96481-99
E-Mail